Bundeshaushalt verstehen

Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für Menschen mit - Behinderung nach dem SGB IX

Amtliche Bezeichnung: Funktion 28 · Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für Menschen mit - Behinderung nach dem SGB IX

12.479.600.000,00 €

2,4 % des gesamten Bundeshaushalts 2026 · Soll (geplant)

Aufteilung

Soziale Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz, Eingliederungshilfe für Menschen mit - Behinderung nach dem SGB IX · 12,5 Mrd. €aus dem gemeinsamen Topf 12,5 Mrd. €Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII 12,5 Mrd. €Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII 0,0 Mrd. €Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 0,0 Mrd. €

Quelle: Haushaltsplan 2026 (Soll) (www.bundeshaushalt.de) · Haushaltsjahr 2026 · Soll (geplant) · Stand: 23.12.2025 (amtliches Änderungsdatum)

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Zahlen aus der Grafik als Tabelle
PositionBezeichnungBetragAnteil
1aus dem gemeinsamen Topf12.479.600.000,00 €2,4 %
2Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII12.450.100.000,00 €2,4 %
3Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII29.500.000,00 €unter 0,1 %
4Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz0,00 €0,0 %

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