Bundeshaushalt verstehen

Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII)

Amtliche Bezeichnung: Funktion 23 · Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII)

15.204.865.000,00 €

2,9 % des gesamten Bundeshaushalts 2026 · Soll (geplant)

Aufteilung

Familienhilfe, Wohlfahrtspflege u. ä. (ohne Leistungen nach dem SGB VIII) · 15,2 Mrd. €aus dem gemeinsamen Topf 15,2 Mrd. €Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz 7,5 Mrd. €Kindergeld, Kinderzuschlag 3,6 Mrd. €Wohngeld 2,4 Mrd. €Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz 1,3 Mrd. €Soziale Einrichtungen 0,2 Mrd. €Förderung der Wohlfahrtspflege 0,1 Mrd. €

Quelle: Haushaltsplan 2026 (Soll) (www.bundeshaushalt.de) · Haushaltsjahr 2026 · Soll (geplant) · Stand: 23.12.2025 (amtliches Änderungsdatum)

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Zahlen aus der Grafik als Tabelle
PositionBezeichnungBetragAnteil
1aus dem gemeinsamen Topf15.204.865.000,00 €2,9 %
2Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz7.512.500.000,00 €1,4 %
3Kindergeld, Kinderzuschlag3.602.500.000,00 €0,7 %
4Wohngeld2.425.000.000,00 €0,5 %
5Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz1.310.000.000,00 €0,2 %
6Soziale Einrichtungen237.642.000,00 €unter 0,1 %
7Förderung der Wohlfahrtspflege117.223.000,00 €unter 0,1 %

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